Beglaubigte Übersetzungen Französisch – Deutsch

Sie benötigen eine bestätigte bzw. beglaubigte Übersetzung einer französischen Geburtsurkunde, eines Schulzeugnisses oder eines anderen offiziellen Dokuments für amtliche Zwecke?

Als vom Oberlandesgericht Düsseldorf ermächtigte Übersetzerin für die französische Sprache erstelle ich für Sie bestätigte Übersetzungen mit Stempel und Unterschrift, die von Behörden und Gerichten in Deutschland und europaweit anerkannt werden.

Meine Leistungen richten sich an Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen, die eine rechtssichere und präzise Urkundenübersetzung benötigen.

Ermächtigte Übersetzerin für die französische Sprache (OLG Düsseldorf)

Bestätigte bzw. beglaubigte Übersetzungen für Behörden, geschäftliche und private Zwecke

Schnelle Bearbeitung – auf Wunsch mit Express-Service

Bequeme Online-Abwicklung per Kontaktformular oder E-Mail

Bei Rückfragen stehe ich auch telefonisch zur Verfügung unter:
+49 2152 8090719 oder +49 174 20 10 798.

Übersetzungen

Urkundenübersetzungen Französisch - Deutsch

Ich erstelle beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen Französisch–Deutsch und Deutsch–Französisch zur Vorlage bei Behörden, Standesämtern, Gerichten und weiteren offiziellen Stellen.  Solche beglaubigte Übersetzungen dürfen ausschließlich von ermächtigten Übersetzer*innen erstellt werden. Als Übersetzerin mit Sitz in NRW wurde ich vom Oberlandesgericht Düsseldorf verpflichtet und bin demnach offiziell berechtigt, den Titel „Durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf ermächtigte Übersetzerin für die französische Sprache“ zu führen.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Im Unterschied zu einer „normalen“ Übersetzung enthält eine beglaubigte Übersetzung stets

  • einen Beglaubigungsvermerk
  • die Unterschrift des ermächtigten Übersetzers bzw. der ermächtigten Übersetzerin sowie
  • ggf. einen Stempelaufdruck.

Damit wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung bestätigt.

Beglaubigte Übersetzungen sind gemäß § 142 Abs. 3 Satz 1 ZPO bundesweit in Deutschland sowie gemäß EU-Verordnung (EU) 2016/1191, Kapitel III, Art. 6 Abs. 2 europaweit gültig.

Folgende offizielle Dokumente können Sie von mir übersetzen lassen:

  • Personenstandsurkunden: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden etc.
  • Bildungsnachweise wie Schulzeugnisse, Abiturzeugnisse, Studienbescheinigungen, Diplome etc.
  • Behörden- und Gerichtsunterlagen: Führungszeugnisse, Gerichtliche Entscheidungen, Bescheide und Nachweise von Behörden etc.
  • Sonstige Dokumente: Fahrzeugpapiere, Vollmachten, Bestätigungen etc.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Gern prüfe ich Ihre individuelle Übersetzungsanfrage!

Sie sind unsicher, ob Ihr Dokument von mir übersetzt werden kann? Schicken Sie mir einfach einen Scan per Kontaktformular oder E-Mail. Ich teile Ihnen umgehend mit, ob eine beglaubigte Übersetzung möglich ist und welche Kosten entstehen.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung richten sich nach folgenden Kriterien:

  • Textlänge des Dokuments
    Abrechnung nach Normzeilen (55 Anschläge inkl. Leerzeichen) auf Basis des Ausgangstextes
    Zeilenpreis: 1,95 €–2,30 € zzgl. MwSt.
  • Lesbarkeit und Formatierung des Dokuments
  • Fachlicher und inhaltlicher Schwierigkeitsgrad
  • Gewünschter Bearbeitungszeit (Expresszuschlag bei kurzfristigen Aufträgen möglich)

Diese unverbindlichen Preise (zzgl. MwSt.) können Ihnen als Orientierung dienen:

  • Geburtsurkunde: ca. 50–80 €
  • Heiratsurkunde: ca. 50–80 €
  • Führungszeugnis: ca. 50–80 €
  • Abiturzeugnis: ca. 70–120 €
  • Scheidungsbeschluss: ca. 55–90 €

Die tatsächlichen Kosten für die bestätigte Übersetzung richten sich nach dem konkreten Dokument und den oben genannten Faktoren. Allgemein orientiere ich mich bei der Preisgestaltung sowohl nach dem Honorarspiegel des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) als auch nach dem aktuellen Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) für Übersetzer und Dolmetscher.

Das Mindesthonorar für bestätigte Übersetzungen beträgt bei mir 45,00 € zzgl. 19 % MwSt. (53,55 € brutto).

Nach Zusendung Ihres Dokuments als Scan oder gut lesbares Foto erhalten Sie innerhalb weniger Stunden ein Festpreisangebot. Ohne Ihre ausdrückliche Bestätigung entstehen Ihnen keine Kosten. Hier können Sie einen Kostenvoranschlag anfordern.

So einfach bestellen Sie eine beglaubigte Übersetzung

Sie beauftragen die beglaubigte Übersetzung einfach online – ganz bequem von zu Hause aus oder mit dem Smartphone. In der Regel liegen zwischen Auftragserteilung und Versand der Übersetzung nur wenige Werktage.

Kontaktieren Sie mich einfach per E-Mail oder nutzen Sie das praktische Anfrageformular. Bei Fragen zum Ablauf oder zur Dringlichkeit Ihrer Übersetzung erreichen Sie mich auch telefonisch unter +49 2152 8090719 oder +49 174 20 10 798.

1. Anfrage

Sie schicken mir einen Scan oder ein Foto Ihrer Urkunde per E-Mail oder über das Kontaktformular.

2. Kostenvoranschlag

Ich nenne Ihnen schriftlich den Gesamtpreis und die Bearbeitungszeit für die beglaubigte Übersetzung.

3. Bezahlung

Sie beauftragen Ihre Bestellung per E-Mail und bezahlen den vereinbarten Betrag in Form einer Vorabüberweisung.

4. Lieferung

Ich fertige Ihre Übersetzung an und schicke sie Ihnen per E-Mail und per Post an die gewünschte Adresse.

Über mich

Daniela Rau – ermächtigte Übersetzerin für die französische Sprache

Ich arbeite seit über 12 Jahren als Übersetzerin und bin Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ). Seit November 2025 bin ich durch das Oberlandesgericht Düsseldorf ermächtigte Übersetzerin für die französische Sprache.

Ich lege großen Wert auf Sorgfalt, sprachliche Genauigkeit, formale Korrektheit und termingerechte Lieferung. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie von mir rechtssichere Urkundenübersetzungen erhalten, die von Behörden und Institutionen anerkannt werden.

Ich lebe und arbeite in Kempen am Niederrhein (NRW) und betreue Kundinnen und Kunden bundesweit sowie international. Ihre Unterlagen werden ausschließlich von mir persönlich bearbeitet, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Eine klare und transparente Kommunikation ist mir wichtig. Sie erhalten vorab alle Informationen zu Preis, Bearbeitungszeit und Ablauf, sodass Sie genau wissen, wann Sie Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten.

Für Anfragen senden Sie mir Ihr Dokument gerne per E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.

FAQ

unsichtbar - nicht bearbeiten

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Welche Dokumente können Sie übersetzen?

Ich übersetze insbesondere persönliche und amtliche Dokumente wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Zeugnisse, Bescheinigungen und verschiedene behördliche Dokumente aus dem Französischen ins Deutsche und umkehrt. Fragen Sie im Zweifel einfach nach und senden Sie mir einen Scan zur Prüfung. Ich melde mich bei Ihnen!

Sind Ihre Übersetzungen offiziell anerkannt?

Ja. Ich bin vom Oberlandesgericht Düsseldorf ermächtigte Übersetzerin für die französische Sprache. Meine beglaubigten bzw. bestätigten Übersetzungen durch ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer werden in Deutschland sowie europaweit von Behörden und Gerichten anerkannt. Im Einzelfall entscheidet allerdings immer die jeweils zuständige Stelle. Für die Verwendung im Ausland oder bei bestimmten Konsulaten in Deutschland kann zusätzlich eine Apostille erforderlich sein. Informieren Sie sich am besten bei der jeweiligen Behörde oder dem zuständigen Gericht, ob eine Apostille benötigt wird.

Wie beauftrage ich eine beglaubigte Übersetzung?

Sie senden mir Ihr Dokument als Scan oder gut lesbares Foto per E-Mail an kontakt@danielarau.com oder laden es über das Anfrageformular hoch.
Anschließend erhalten Sie ein unverbindliches Angebot mit Festpreis und voraussichtlichem Fertigstellungstermin. Erst nach Ihrer ausdrücklichen Bestätigung und nach Zahlungseingang beginne ich mit der Übersetzung.

Wie lange dauert die Übersetzung?

Das hängt vom Ausgangsdokument ab. In der Regel dauert die Anfertigung einer Urkundenübersetzung – je nach Umfang – bis zu etwa fünf Werktage ab Auftragsbestätigung/Zahlungseingang. Wenn es eilig ist, teilen Sie mir bitte Ihren Wunschtermin mit. Ich prüfe dann, ob eine bevorzugte Bearbeitung als Express-Lieferung möglich ist.

Wie läuft die Bezahlung?

Die Bezahlung erfolgt vorab per Banküberweisung. Die Zahlungsinformationen erhalten Sie zusammen mit dem Angebot bzw. der Rechnung.

Wie erhalte ich meine Übersetzung?

Sie erhalten die bestätigte Übersetzung mit Unterschrift und Stempel versehen in Papierform per Post. Zusätzlich kann ich Ihnen – sofern gewünscht und von der empfangenden Stelle akzeptiert – eine PDF-Version zur Verfügung stellen.

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